Allgemeine verbindliche Bedingungen

Bedingungen und Verhandlungen der Miete im Mietvertrag
I.
Allgemeine Bestimmungen
  1. Der Vermieter ist der Anbieter des Dienstes "Grünes Fahrrad", bei der Vermietung von Fahrrädern für Einzelpersonen.

  2. Zweck dieser Vereinbarung ist, einen Rahmen für die Bedingungen für die Anmietung von Fahrrädern für alle Arten von Mieten und Programmen zu schaffen, die von Vermietern im Rahmen des Dienstes "Grünes Fahrrad" angeboten werden. Konkrete Bedingungen für jede Art von Programmen und Fahrradverleih sind in der Gre Fahrrad-Anwendung und unter www.zelenybicykel.sk zur Verfügung gestellt. Diese Bedingungen bestimmen insbesondere die Höhe der Miete, die Zahlungsweise und die Zeitdauer, die der Mieter berechtigt ist, das Fahrrad zu benutzen.

  3. Zum Abschluss einzelner Mietverträge innerhalb des Dienstes "Grünes Fahrrad" kommt es:

    Das Recht, das Fahrrad zu benutzen, wird vom Mieter nach der Vereinbarung des vereinbarten Mietvertrags nach dem von ihm gewählten Programm geleistet. Die Parteien verpflichten sich, alle Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus dieser Vereinbarung und den für jedes Grünes Fahrrad Programm und deren Dienste geltenden Bedingungen ergeben.

  4. Der Mieter erkennt es an und stimmt zu, dass das von Ihm ausgewählte Programm automatisch verlängert wird, bis der Mieter es ändert oder storniert.

  5. Der Vermieter bietet den Service "Grünes Fahrrad" nur während der Saison vom 21. März bis 21. Oktober des Kalenderjahres an. Der Vermieter hat das Recht, diese Frist einseitig bei längerem ungünstigem Wetter für die Fahrt mit dem Fahrrad zu verkürzen, was auch dem Mieter per E-Mail oder SMS mitgeteilt wird.

  6. The lessor secures and protects the personal data according to the current law. The processed personal data are confidential and will be used exclusively for the realization of this agreement and will not be otherwise published and disclosed to a third party.

II.
Besondere Mietbedingungen
  1. Der Vermieter überlässt das Fahrrad dem Mieter zum vorübergehenden Gebrauch für seine persönliche Nutzung, wobei das ausgeleihte Fahrrad nur vom Mieter genutzt werden darf. Der Mieter darf nicht zulassen, dass das Fahrrad von einer anderen Person benutzt wird, selbst wenn diese Person beim Vermieter registriert ist.

  2. Der Mieter darf das Fahrrad nur zu dem Zweck benutzen, für das es bestimmt ist, und muss alle geltenden Gesetze einhalten, insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsbedingungen. Der Mieter muss alle geltenden Straßenverkehrsvorschriften sowie weitere geltende Gesetze einhalten.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, alle Sanktionen zu zahlen, die den zuständigen Behörden auf Grund eines Verstoßes gegen die geltenden Gesetze durch den Mieter oder Personen die das gemietete Fahrrad übergenommen haben, passiert sind.

  4. Der Mieter benutzt das Fahrrad ausschließlich auf eigener Verantwortung. Bei jedem Start und jedes mal wenn das Fahrrad übergeben wird, ist es erforderlich den technischen Zustand zu überprüfen, insbesondere die Bremsen, den Zustand der Reifen und deren Druck, das Festsetzen der Räder, die Pedalen und das Lenkrad. Bei auffallenden Mängeln ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich über die Webapplikation in der Sektion "Fahrradprobleme" oder telefonisch unter der Betriebsnummer mitzuteilen. Der Mieter darf das Fahrrad nicht benutzen, wenn die festgestellten Mängel durch die Benutzung verschlimmert werden können oder ein sicherer Betrieb verhindert ist.

  5. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad so zu benutzen, um Überlastung, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl zu vermeiden.

  6. Der Mieter haftet für Schäden oder inmaterielle Schäden, die durch oder in Verbindung mit dem Fahrrad verursacht werden. Für den Fall, dass der Vermieter durch einen verursachten Schaden oder inmaterielle Schäden des Mieters an einer dritten Person schuldet, ist der Mieter verpflichtet, diesen Schaden an den Vermieter zu zahlen. Wenn Schäden oder inmaterielle Schäden dem Mieter von einer dritten Person verursacht werden, der das gemietete Fahrrad benutzt, haftet der Vermieter für Schäden und inmaterielle Schäden vom Mieter.

  7. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über einen Unfall, einer Beschädigung oder Diebstahls des Fahrrads zu informieren, der zum Zeitpunkt seiner Nutzung aufgetreten ist. In diesem Fall ist er verpflichtet, dem Vermieter und das Landesamtes der Polizei für die notwendige Unterstützung zur Klärung des Vorfalls zu verständigen.

  8. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden zu bezahlen, für die er verantwortlich ist.

  9. Der Mieter darf den technischen Zustand des Fahrrads nicht beeinträchtigen, technische Teile dem Fahrrad zufügen oder diese abzubauen, wie das Schloss, den Korb, den Werbeträger oder die Werbeaufkleber zu entfernen oder zu ergänzen. Eine Ausnahme hiervon bilden die Beleuchtungselemente nach Absatz 10 dieses Artikels.

  10. Bei der Verwendung des Grünen Fahrrads bei Nacht oder Dunkelheit, Dünsterheit oder bei geringer Sicht muss der Benutzer des Fahrrades dieses gründlich beleuchten. Lichtelemente sind nicht Teil der Fahrradausrüstung und der Mieter ist verpflichtet, eigene Leuchten zu verwenden.

  11. Grüne Fahrräder sind in erster Linie für den Einsatz innerhalb der Stadt vorgesehen. Wenn der Mieter zwischen der Gemeinschaft und der Stadt fährt, muss er einen Helm benutzen.

  12. Der Mieter ist sich bewusst, dass die Ladekapazität des auf dem Grünen Fahrrad platzierten Korbs max. 3 kg ist und die Belastbarkeit des Fahrrads max. 120 kg beträgt.

  13. Der Mieter ist berechtigt, einen eigenen Kindersitz zu nutzen, er ist für die richtige Einrichtung und Nutzung selbst verantwortlich.

  14. Nájomcovi je prísne zakázaná jazda na bicykli viac ako jednej osobe. V prípade, že bude takáto jazda na bicykli zahliadnutá prenajímateľom osobne, či z kamerových záznamov, prenajímateľ má právo bez upozornenia nájomcu jeho účet zablokovať.

III.
Übernahme und Abgabe des Fahrrades
  1. Der Mieter kann das gesperrte Fahrrad nur von bestimmten Plätzen des Grüne Fahrrades ausleihen. Die Verteilung der Ständer ist unter www.zelenybicykel.sk verfügbar. Grüne Fahrräder, die an anderen Orten abgestellt wurden, wurden von anderen Nutzern geliehen oder sind für andere Zwecke vorbereitet.

  2. The lessee agrees with the processing of personal data under the current law.

  3. Dem Mieter ist sich bewusst, dass Fahrräder mit einem GPS-System ausgestattet werden können, um zu verhindern das diese gestohlen werden können und ist deswegen mit einer möglichen Lokalisierung einverstanden.

  4. Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass die für Grüner Fahrräder bestimmten Ständer vom Kamerasystem des Vermieters überwacht werden, um diese Ständer und bereit gestellte Fahrräder zu schützen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, das die aufgenommenen Bilder zur Veranschaulichung der Tat, des Vergehens oder der Beschädigung verwendet werden.

  5. Das Fahrrad kann vom Vermieter nur über die grüne Fahrrad-Applikation, SMS-, Web- oder dem mobilen grünen Fahrradanwendungschip aus dem betrefenden Ständer entriegelt werden.

  6. Das zusätzliche Schloss sollte nicht sichtbar mit dem gültigen Kod hinterlassen werden und zurzeit ausserhalb der Benutzung muss der Mieter das Schloss auf Null setzen.

  7. Der Mieter darf den Schlosssperrkod nicht ohne oder gegen den Anweisungen des Vermieters ändern und umgekehrt ist es erforderlich, den Kod gemäß den Anweisungen des Vermieters zu ändern, die über die SMS-, Web- oder mobile Green-Fahrrad-Anwendung gesendet wurden. Der Mieter ist jedoch berechtigt, den Schlossverriegelungskod ohne Anweisung des Vermieters zu ändern, wenn das Fahrrad während eines Zwischenaufenthaltes während seiner Nutzung (z. B. bei Einkäufen) abgestellt wird. Der gewählte Sperrkod ist geheim zu halten und es ist zu verhindern, dass er von anderen Personen gesehen wird.

  8. Der Mieter darf seine grüne Fahrrad Chipkarte nicht an anderen Personen mitteilen oder deren Daten weiterleiten, die es erlauben könnten, den Service zu nutzen oder das Fahrrad für eine andere Person freizuschalten zu können.

  9. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad nach Ende der Fahrt an die für die Grüne Fahrräder vorgesehenen Ständer zurückzubringen. Das Verzeichniss ist auf der Website des Vermieters veröffentlicht.

  10. Der Mieter darf nur ein Grünes Fahrrad gleichzeitig ausleihen. Er ist verpflichtet dieses spätestens 12 Stunden nach der Übernahme zurückzugeben.

  11. Die maximale Mietzeit des Fahrrades wird nach dem vom Mieter gewählten aktuellen Programm festgelegt. Im Falle einer Überschreitung dieser Frist ist der Vermieter berechtigt, Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste zu erheben, die auf der Website des Vermieters veröffentlicht sind.

IV.
Vertragsstrafen
  1. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen eine Strafe in Höhe von EUR 500 zu zahlen, wenn:

    1. das Fahrrad zur Benutzung einer anderen Person überlassen wird,

    2. einer anderen Person die Zuganskarte oder Daten vom Mieter mitgeteilt werden, um das zu ermöglichen, die Dienste des Vermieters zu nutzen oder das Fahrrad zu entsperren,

    3. das Fahrrad mutwillig beschädigt oder vom Mieter gestohlen wird,

    4. der Mieter den technischen Zustand des Fahrrades verändert, technische Teile des Fahrrades, wie das Schloss, den Korb, den Werbeträger und die Werbekleber entfernt, dies gilt nicht für die eigenen Beleuchtungselemente des Mieters,

    5. der Mieter den Kod des Schlosses entgegen den Anweisungen des Vermieters oder ohne solchen Anweisungen ändert oder den Schlosskod nicht entsprechend den Anweisungen des Vermieters ändert, dies gilt nicht, wenn das Fahrrad abgestellt wird, wenn die Fahrt während seiner Verwendung unterbrochen wird (zum Beispiel zum Zweck eines Einkaufs),

    6. der Mieter nach der Fahrt das Fahrrad, die vom Vermieter angegeben für Grüne Fahrräder gekennzeichneten Ständer nicht abgibt.

  2. Im Fall, das der Mieter wiederholt einer seiner Verpflichtungen die unter Punkt Nummer 1 genannten Weise verletzt, (a), (b), (d), (e) und (f) teilt der Vermieter dem Mieter per SMS mit, das der Vermieter im Falle einer weiteren Pflichtverletzung sein Konto ohne pauschalen Schadensersatz sperren kann und von diesem Vertrag zurücktritt. Verletzt der Mieter nach einer solchen Mitteilung noch eine seiner Pflichten, ist der Vermieter berechtigt, das Konto des Mieters ohne Erstattung des verbleibenden Kredit- oder Pauschalbetrags zu sperren und von diesem Vertrag zurückzutreten.

  3. Wenn der Mieter das Fahrrad vorsätzlich beschädigt oder entwendet, ist der Vermieter berechtigt, ohne vorherige Ankündigung das Konto des Mieters ohne Erstattung des verbleibenden Kredit- oder Pauschalbetrags zu sperren und von diesem Vertrag zurückzutreten.

V.
Haftung für Mängel
  1. Der Vermieter haftet für Mängel der Dienstleistung nach dem bürgerlichen Gesetzbuchs.

  2. Der Mieter kann eine Beschwerde telefonisch melden: +421 944 251215, oder per E-Mail: info@zelenybicykel.sk.

  3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Art der Schadensabwicklung unverzüglich, in komplizierten Fällen spätestens 3 Tage nach seiner Meldung zu bearbeiten. Beschwerden können nicht länger als 30 Tage nach der Meldung dauern. Nach Ablauf der 30-tägigen Frist zur Schadensabwicklung hat der Mieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Der Mieter hat das Recht, den Vermieter mit einem Antrag auf Wiedergutmachung zu kontaktieren, wenn er nicht mit der Art und Weise zufrieden ist, in der der Vermieter seinen Anspruch geltend gemacht hat oder wenn er glaubt, das der Vermieter seine Rechte verletzt hat. Der Mieter hat das Recht, einen Vorschlag zur Einleitung einer alternativen Streitbeilegung vorzulegen, wenn der Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach dem Absendedatum auf die Beanstandung ablehnend geantwortet oder nicht geantwortet hat. Die Liste der AS-Stellen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministerium SR: https://www.mhsr.sk/obchod/ochrana-spotrebitela/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov-1/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov-1

  5. Der Vermieter unter www.zelenybicykel.sk bietet auch einen Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung von Verbrauchern im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ an.

  6. Aufsichtsbehörde: SOI-Inspektion für die Region Trenčín, Hurbanova 59, 911 01 Trenčín, Tel. : +421/032/6400 109.

VI.
Kündigung des Vertrages
  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

  2. Der Vertrag kann durch Vereinbarung, durch schriftlicher Kündigung einer Vertragspartei oder durch schriftlicher Zurücktretung des Vertrages beendet werden.

  3. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt am ersten Tag des Kalendermonats des folgenden Monats in dem die Kündigung an die andere Partei gemeldet wurde. Die Kündigung kann aus einem bestimmten Grund oder auch ohne Grund erfolgen.

  4. Der Vermieter kann in den Fällen des Absatzes VI/ Punkt 2 und 3 von diesem Vertrag abtreten. Der Vertrag wird durch die Rücktrittserklärung des Mieters gekündigt.

  5. Der Mieter ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann vom Mieter in einer eindeutigen Erklärung erfolgen, per Brief an die Adresse des Vermieters im Sinne vom Absatz 1 dieses Vertrages oder per E-Mail an info@zelenybicykel.sk Wenn der Mieter die Möglichkeit nutzt, seinen Rücktritt per E-Mail zu senden, sendet der Vermieter eine Bestätigung seines Rücktritts an seine E-Mail-Adresse. Zu diesem Zweck kann der Mieter eine Vorlage für den Rücktritt verwenden. Diese Vorlage ist auf www.zelenybicykel.sk hinterlegt.

  6. Bei Kündigung hat der Vermieter alle Zahlungen zurückzuzahlen, die der Mieter im Zusammenhang mit dem Vertragsabschlusses gezahlt hat, insbesondere den Mietbetrag. Zahlungen an den Mieter werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag zurückerstattet, an dem der Mieter eine Mietkündigung von diesem Vertrag erhält. Die Zahlung erfolgt auf gleicher Weise wie der Mieter die Zahlung eingegeben hat oder wenn der Mieter ausdrücklich eine andere Zahlungsmethode ablehnt, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Hat der Mieter während der Widerrufsfrist die Leistung erbracht, ist er verpflichtet, dem Vermieter den Preis für die tatsächlich erbrachten Leistungen ab dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem der Mieter seine Entscheidung bekannt gegeben hat diesen Vertrag gegenüber dem Vermieter zu kündigen.

  7. Die Kündigung durch einen Vertragspartner oder der Rücktritt von Seite des Vermieters muss persönlich erfolgen oder an die im Vertrag genannte Adresse gesendet werden. Kündigung oder Rücktritt gelten auch dann als angenommen, wenn diese als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt wird.

  8. Dieser Vertrag endet auch mit der Beendigung des Betriebes des Grünen Fahrrades-Dienstes durch den Vermieter. Dies wird vom Vermieter über Seine Website oder per SMS angekündigt.

VII.
Schlussbestimmungen
  1. Der Vertrag wurde im Namen des freien, gewissenhaften und ernsten Willens der Parteien abgeschlossen, wurde nicht im Drang oder unter merklich ungünstigen Bedingungen unterzeichnet.

  2. Der Mieter erklärt, dass er in der Lage ist, diese Vereinbarung zu schließen.

  3. Dieser Vertrag wurde in elektronischer Form erstellt.

  4. Der Mieter hat den Vertrag richtig gelesen, den Inhalt des Vertrages verstanden und mit dem Inhalt vorbehaltlos dem Charakter zugestimmt, den er per SMS autorisiert hat.

  5. Dieser Vertrag tritt am Tag der Genehmigung in Kraft.

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